Groß-Bieberau (im lokalen Dialekt: Biwera) ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg am Nordrand des Odenwalds.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
4693 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64401,64395 (Hippelsbach)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06162, 06161 (Hippelsbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groß-Bieberau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Groß-Bieberau gibt es aktuell folgende Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Der Bebauungsplan "Presseläcker, 4. Änderung" wurde behandelt, einschließlich der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vom 06.11.2023 bis 08.12.2023.
- Es gibt Planungen für einen Photovoltaikpark in Hippelsbach und eine Projektstudie zur Bebauung der städtischen Liegenschaft Justus-von-Liebig-Straße 16-18.
- Eine Bürgerversammlung am 01. Oktober 2024 behandelt den aktuellen Planungsstand und die weitere Vorgehensweise für die Ortsumgehung Groß-Bieberau B38.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.