Groß-Bieberau (im lokalen Dialekt: Biwera) ist eine Stadt im südhessischen Landkreis Darmstadt-Dieburg am Nordrand des Odenwalds.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Darmstadt-Dieburg
Einwohner
4693 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64401,64395 (Hippelsbach)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06162, 06161 (Hippelsbach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groß-Bieberau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Groß-Bieberau gibt es aktuell folgende Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Der Bebauungsplan "Presseläcker, 4. Änderung" wurde behandelt, einschließlich der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung vom 06.11.2023 bis 08.12.2023.
- Es gibt Planungen für einen Photovoltaikpark in Hippelsbach und eine Projektstudie zur Bebauung der städtischen Liegenschaft Justus-von-Liebig-Straße 16-18.
- Eine Bürgerversammlung am 01. Oktober 2024 behandelt den aktuellen Planungsstand und die weitere Vorgehensweise für die Ortsumgehung Groß-Bieberau B38.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.