Groß-Gerau ist die Kreisstadt des südhessischen Kreises Groß-Gerau
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
26.068 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
64501–64521
Vorwahl
06152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Groß-Gerau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Groß-Gerau betreffen vor allem die Fortschritte und Änderungen in den Bebauungsplänen für verschiedene Gebiete der Stadt.
- Der Bebauungsplan "Auf Esch" wird weiterentwickelt, mit Schwerpunkten auf Wohnen, Nahversorgung und lokalem Arbeitsplatzangebot. Das Plangebiet umfasst Wohnbebauung und gewerbliche Nutzungen wie Gaststätten, Einzelhandel und Handwerksbetriebe.
- Bauleitplanungen und Bebauungsplanänderungen, wie die 1. Änderung des Bebauungsplans "Auf Esch I", sind im Gange und wurden amtlich bekanntgemacht.
- Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten, die direkt das Heizungsgesetz oder die kommunale Wärmeplanung in den Bebauungsplänen von Groß-Gerau betreffen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.