Großräschen (niedersorbisch Rań) ist eine Stadt im brandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz in der Niederlausitz.
Bundesland
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
8378 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01983
Vorwahlen
035753, 035329 (Barzig, Saalhausen, Wormlage)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Großräschen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Großräschen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Ein neuer Mehrgenerationenpark in der Seestraße wird gebaut, mit 150 Wohnungen in Seenähe, trotz schwieriger wirtschaftlicher Zeiten.
- Der Bebauungsplan Nr. 50 für die Erweiterung der Dörrwalder Mühle ist im Vorentwurf und wurde im Oktober 2024 vorgestellt.
- Der Bebauungsplan Nr. 22 für den 2. Abschnitt des Wohnfeldes Alma ist noch im Verfahren und soll Baurecht für ein weiteres Wohngebiet am Ufer des zukünftigen Großräschener-Sees schaffen.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.