Großräschen (niedersorbisch Rań) ist eine Stadt im brandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz in der Niederlausitz.
Bundesland
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
8378 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01983
Vorwahlen
035753, 035329 (Barzig, Saalhausen, Wormlage)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Großräschen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Großräschen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Ein neuer Mehrgenerationenpark in der Seestraße wird gebaut, mit 150 Wohnungen in Seenähe, trotz schwieriger wirtschaftlicher Zeiten.
- Der Bebauungsplan Nr. 50 für die Erweiterung der Dörrwalder Mühle ist im Vorentwurf und wurde im Oktober 2024 vorgestellt.
- Der Bebauungsplan Nr. 22 für den 2. Abschnitt des Wohnfeldes Alma ist noch im Verfahren und soll Baurecht für ein weiteres Wohngebiet am Ufer des zukünftigen Großräschener-Sees schaffen.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.