Großräschen (niedersorbisch Rań) ist eine Stadt im brandenburgischen Landkreis Oberspreewald-Lausitz in der Niederlausitz.
Bundesland
Landkreis
Oberspreewald-Lausitz
Einwohner
8378 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01983
Vorwahlen
035753, 035329 (Barzig, Saalhausen, Wormlage)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Großräschen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Großräschen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:
- Ein neuer Mehrgenerationenpark in der Seestraße wird gebaut, mit 150 Wohnungen in Seenähe, trotz schwieriger wirtschaftlicher Zeiten.
- Der Bebauungsplan Nr. 50 für die Erweiterung der Dörrwalder Mühle ist im Vorentwurf und wurde im Oktober 2024 vorgestellt.
- Der Bebauungsplan Nr. 22 für den 2. Abschnitt des Wohnfeldes Alma ist noch im Verfahren und soll Baurecht für ein weiteres Wohngebiet am Ufer des zukünftigen Großräschener-Sees schaffen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.