Die Stadt Großschirma liegt im Landkreis Mittelsachsen (Sachsen), 7 km nördlich der Kreisstadt Freiberg.
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
5531 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09603
Vorwahlen
037328, 037324, 035242, 034322, 03731
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Großschirma – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Großschirma wird der Bebauungsplan Nr. 13 für das Wohngebiet Münzbachtal vorangetrieben. Das Plangebiet umfasst etwa 4,5 ha und soll für etwa 34 Baugrundstücke mit Ein- und Zweifamilienhäusern genutzt werden. Die Planung sieht eine offene Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Gesamthöhe der Gebäude von maximal 10,5 m über der natürlichen Geländeoberkante vor. Ein Regenrückhaltebecken und private Grünflächen mit Ausgleichsmaßnahmen sind ebenfalls geplant. Das Plangebiet liegt in Siedlungsrandlage und ist derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Es sind keine direkten oder indirekten Beeinträchtigungen von Schutzgebieten oder gesetzlich geschützten Biotopen zu erwarten.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.