Gröden ist eine Gemeinde im südbrandenburgischen Landkreis Elbe-Elster etwa fünfzig Kilometer nördlich der sächsischen Landeshauptstadt Dresden.
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
1347 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
04932
Vorwahl
035343
Adresse der Gemeindeverwaltung
Gemeinde Gröden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Gröden plant eine Änderung des Flächennutzungsplans, um etwa 93 Hektar Land westlich der Ortslage Plessa-Süd und nordöstlich der Gemeinde Gröden als Sondergebietsfläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (PVA) auszuweisen. Der bisherige Planinhalt, der diese Flächen als landwirtschaftliche Flächen darstellt, soll entsprechend geändert werden. Die Änderung dient der städtebaulichen Entwicklung und der Umsetzung des Bebauungsplans "Solarpark Gröden-Nord". Die Planung berücksichtigt soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen und umfasst umfangreiche Umweltprüfungen und Alternativenprüfungen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.