Gröden ist eine Gemeinde im südbrandenburgischen Landkreis Elbe-Elster etwa fünfzig Kilometer nördlich der sächsischen Landeshauptstadt Dresden.
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
1347 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
04932
Vorwahl
035343
Adresse der Gemeindeverwaltung
Gemeinde Gröden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Gröden plant eine Änderung des Flächennutzungsplans, um etwa 93 Hektar Land westlich der Ortslage Plessa-Süd und nordöstlich der Gemeinde Gröden als Sondergebietsfläche für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage (PVA) auszuweisen. Der bisherige Planinhalt, der diese Flächen als landwirtschaftliche Flächen darstellt, soll entsprechend geändert werden. Die Änderung dient der städtebaulichen Entwicklung und der Umsetzung des Bebauungsplans "Solarpark Gröden-Nord". Die Planung berücksichtigt soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen und umfasst umfangreiche Umweltprüfungen und Alternativenprüfungen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.