Sie entstand am 1
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
5730 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08344
Vorwahl
03774
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Grünhain-Beierfeld – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Grünhain-Beierfeld hat die 1. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt, um gewerbliche Bauflächen am Standort "Industrie- und Gewerbegebiet Grünhain" an der Zwönitzer Straße zu erweitern. Dies dient der Sicherung und Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft, der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und der Ansiedlung weiterer Unternehmen. Die Änderung umfasst die Umnutzung von etwa 2,2 ha landwirtschaftlicher Fläche in gewerbliche Baufläche. Der Stadtrat hat den Entwurf im Oktober 2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt, die bis Dezember 2018 lief. Es gab keine Stellungnahmen von Bürgern, aber Zustimmung von den Behörden und TÖB.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.