Grünhain-Beierfeld ist eine Stadt im sächsischen Erzgebirgskreis
Bundesland
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
5730 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08344
Vorwahl
03774
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Grünhain-Beierfeld – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Grünhain-Beierfeld hat die 1. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt, um gewerbliche Bauflächen am Standort "Industrie- und Gewerbegebiet Grünhain" an der Zwönitzer Straße zu erweitern. Dies dient der Sicherung und Entwicklung der gewerblichen Wirtschaft, der Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und der Ansiedlung weiterer Unternehmen. Die Änderung umfasst die Umnutzung von etwa 2,2 ha landwirtschaftlicher Fläche in gewerbliche Baufläche. Der Stadtrat hat den Entwurf im Oktober 2018 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt, die bis Dezember 2018 lief. Es gab keine Stellungnahmen von Bürgern, aber Zustimmung von den Behörden und TÖB.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.