Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Guben

Guben (niedersorbisch und polnisch Gubin; von 1961 bis 1990 Wilhelm-Pieck-Stadt Guben) ist eine Stadt im Landkreis Spree-Neiße in der brandenburgischen Niederlausitz
Bundesland
Landkreis
Spree-Neiße
Einwohner
16.377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03172
Vorwahl
03561
Adresse der Stadtverwaltung
Gasstraße 4, 03172 Guben
Gasstraße 4, 03172 Guben 03172 Brandenburg DE
Website
Gemeinde Guben – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:00
  • Dienstag: 14:00 - 17:00
  • Mittwoch: Geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 - 12:00
  • Freitag: Geschlossen
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Guben hat Fördermittel in Höhe von fast 300.000 Euro für die Westerweiterung des Industriegebietes Süd erhalten, die für die Bauleitplanung und den Bebauungsplan verwendet werden. Das landwirtschaftlich genutzte Areal von rund 18 Hektar soll zu einem attraktiven Industriegebiet entwickelt werden. Zudem sind Investitionen in die verkehrs- und versorgungstechnische Erschließung des Industriegebiets Süd in Höhe von rund 18 Millionen Euro geplant. Ein chinesischer Investor plant die Ansiedlung einer Demonstrationsanlage für das Recycling kritischer Batteriematerialien.

Im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 sind weitere Investitionen in die Infrastruktur und Stadtentwicklung vorgesehen, einschließlich der Modernisierung und Erweiterung des Industriegebiets und der Schaffung einer neuen Wärmeversorgung.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.