Guben (niedersorbisch und polnisch Gubin; von 1961 bis 1990 Wilhelm-Pieck-Stadt Guben) ist eine Stadt im Landkreis Spree-Neiße in der brandenburgischen Niederlausitz
Bundesland
Landkreis
Spree-Neiße
Einwohner
16.377 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03172
Vorwahl
03561
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Guben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 14:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Guben hat Fördermittel in Höhe von fast 300.000 Euro für die Westerweiterung des Industriegebietes Süd erhalten, die für die Bauleitplanung und den Bebauungsplan verwendet werden. Das landwirtschaftlich genutzte Areal von rund 18 Hektar soll zu einem attraktiven Industriegebiet entwickelt werden. Zudem sind Investitionen in die verkehrs- und versorgungstechnische Erschließung des Industriegebiets Süd in Höhe von rund 18 Millionen Euro geplant. Ein chinesischer Investor plant die Ansiedlung einer Demonstrationsanlage für das Recycling kritischer Batteriematerialien.
Im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 sind weitere Investitionen in die Infrastruktur und Stadtentwicklung vorgesehen, einschließlich der Modernisierung und Erweiterung des Industriegebiets und der Schaffung einer neuen Wärmeversorgung.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.