Haldensleben (plattdeutsch Halslä) ist Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
19.028 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39340,39343 (Hundisburg, Süplingen),39345 (Gut Detzel, Hütten, Satuelle, Schloss Detzel, Uthmöden, Wedringen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
03904
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Haldensleben
Markt 1
39340 Haldensleben
2. Einwohnermeldeamt Haldensleben
Markt 1
39340 Haldensleben
3. Ordnungsamt Haldensleben
Markt 1
39340 Haldensleben
Gemeinde Haldensleben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Haldensleben in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich hauptsächlich auf Bebauungspläne in anderen Orten wie Barleben und Magdeburg. Für Haldensleben sind nur ältere Bebauungspläne und Änderungen erwähnt, die seit 2017 in Kraft getreten sind.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.