Haldensleben (plattdeutsch Halslä) ist Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
19.028 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39340,39343 (Hundisburg, Süplingen),39345 (Gut Detzel, Hütten, Satuelle, Schloss Detzel, Uthmöden, Wedringen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
03904
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Haldensleben
Markt 1
39340 Haldensleben
2. Einwohnermeldeamt Haldensleben
Markt 1
39340 Haldensleben
3. Ordnungsamt Haldensleben
Markt 1
39340 Haldensleben
Gemeinde Haldensleben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Haldensleben in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich hauptsächlich auf Bebauungspläne in anderen Orten wie Barleben und Magdeburg. Für Haldensleben sind nur ältere Bebauungspläne und Änderungen erwähnt, die seit 2017 in Kraft getreten sind.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.