Haldensleben (plattdeutsch Halslä) ist Kreisstadt des Landkreises Börde in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Börde
Einwohner
19.028 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
39340,39343 (Hundisburg, Süplingen),39345 (Gut Detzel, Hütten, Satuelle, Schloss Detzel, Uthmöden, Wedringen)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahl
03904
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Haldensleben
Markt 1
39340 Haldensleben
2. Einwohnermeldeamt Haldensleben
Markt 1
39340 Haldensleben
3. Ordnungsamt Haldensleben
Markt 1
39340 Haldensleben
Gemeinde Haldensleben – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Haldensleben in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich hauptsächlich auf Bebauungspläne in anderen Orten wie Barleben und Magdeburg. Für Haldensleben sind nur ältere Bebauungspläne und Änderungen erwähnt, die seit 2017 in Kraft getreten sind.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.