Haren (Ems) ist eine Stadt an der Ems im Westen Niedersachsens im Landkreis Emsland mit rund 23.400 Einwohnern auf 208,8 km².
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Emsland
Einwohner
24.137 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49733
Vorwahl
05932
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Haren (Ems)
Rathausplatz 1
49733 Haren (Ems)
2. Landkreis Emsland
Am Schloß 1
49716 Meppen
3. Agentur für Arbeit Meppen
Wilhelmstraße 3
49716 Meppen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat den Bebauungsplan der Stadt Haren (Landkreis Emsland) als unwirksam erklärt, weil das Plangebiet in einem Hochwasser-Risikogebiet liegt und die Stadt die notwendigen Schutzmaßnahmen nicht berücksichtigt hat. Eine Anwohnerin hatte ursprünglich gegen den Bebauungsplan geklagt, wegen befürchteter Lärmbelästigung, was however nicht als erwiesen angesehen wurde. Der OVG schloss eine Revision am Bundesverwaltungsgericht aus, aber eine Beschwerde kann noch eingelegt werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.