Harxheim (Rheinhessen) ist eine Ortsgemeinde mit rund 2.400 Einwohnern im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Mainz-Bingen
Einwohner
2381 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
55296
Vorwahl
06138
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Bannmhle, Jungstmhle, Kurpfalzmhle, Pfalzmhle, Bannmühle, Jungstmühle, Kurpfalzmühle, Pfalzmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Harxheim, Hauptstraße 1, 55296 Harxheim
2. Ordnungsamt Harxheim, Hauptstraße 1, 55296 Harxheim
3. Finanzamt Mainz, Am Schinnergraben 1, 55122 Mainz
Gemeinde Harxheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.