Haselünne ist eine Stadt des Emslandes im Hasetal in Niedersachsen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Emsland
Einwohner
13.196 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49740
Vorwahlen
05961, 05962, 05963, 05965
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Andrup, Andruperfeld, Bleichenholte, Dörgen, Dörgenerfeld, Eltern, GroßDörgen, Huden, Hülsen, Käseforth, Kattenmoor, KleinDörgen, Lage, Lagerfeld, Lahre, Lohe, Loherfeld, Lotten, Lotterfeld, Mariannenhof, Polle, Sautmannshausen, Schleper, Stadtmark, Wehlage, Wester, Westerloh, Westerlohmühlen
Adressen:
1. Stadt Haselünne
Markt 1
49740 Haselünne
2. Einwohnermeldeamt Haselünne
Markt 1
49740 Haselünne
3. Ordnungsamt Haselünne
Markt 1
49740 Haselünne
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Haselünne hat eine frühzeitige Beteiligung für die Änderung 54 A des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt. Zudem wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die am 14.12.2023 vom Rat der Stadt Haselünne verabschiedet und am 07.02.2024 vom Landkreis Emsland genehmigt wurde.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.