Haselünne ist eine Stadt des Emslandes im Hasetal in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
13.196 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49740
Vorwahlen
05961, 05962, 05963, 05965
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Andrup, Andruperfeld, Bleichenholte, Dörgen, Dörgenerfeld, Eltern, GroßDörgen, Huden, Hülsen, Käseforth, Kattenmoor, KleinDörgen, Lage, Lagerfeld, Lahre, Lohe, Loherfeld, Lotten, Lotterfeld, Mariannenhof, Polle, Sautmannshausen, Schleper, Stadtmark, Wehlage, Wester, Westerloh, Westerlohmühlen
Adressen:
1. Stadt Haselünne
Markt 1
49740 Haselünne
2. Einwohnermeldeamt Haselünne
Markt 1
49740 Haselünne
3. Ordnungsamt Haselünne
Markt 1
49740 Haselünne
Gemeinde Haselünne – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Haselünne hat eine frühzeitige Beteiligung für die Änderung 54 A des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes durchgeführt. Zudem wurde die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen, die am 14.12.2023 vom Rat der Stadt Haselünne verabschiedet und am 07.02.2024 vom Landkreis Emsland genehmigt wurde.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.