Haßloch ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen. Im Landkreis Bad Dürkheim ist Haßloch die größte Kommune, noch vor der namengebenden Kreisstadt
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.215 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67454
Vorwahl
06324
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhof, AmSendlingraben, AnderAumühle, Bruchhof, Fohlenhof, Fronmühle, Ganerb, ImStreitert, Jugendhof, Neumühle, Obermühle, Pfalzmühle, Schützenhaus, Wehlache
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Haßloch
Hauptstraße 1
67454 Haßloch
2. Standesamt Haßloch
Hauptstraße 1
67454 Haßloch
3. Bürgerbüro Haßloch
Hauptstraße 1
67454 Haßloch
Gemeinde Haßloch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 32 I in Haßloch betrifft die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit Arztpraxis in der Moltkestraße / Ecke Bahnhofstraße. Dieser Plan wird derzeit öffentlich beteiligt und ist Teil der baurechtlichen Regelungen der Gemeinde Haßloch, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und Festsetzungen zu Art, Maß und Bauweise der baulichen Nutzung enthalten.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.