Haßloch ist eine verbandsfreie Gemeinde im Landkreis Bad Dürkheim nahe dem Ballungszentrum Mannheim/Ludwigshafen am Rhein. Haßloch ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
20.215 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67454
Vorwahl
06324
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhof, AmSendlingraben, AnderAumühle, Bruchhof, Fohlenhof, Fronmühle, Ganerb, ImStreitert, Jugendhof, Neumühle, Obermühle, Pfalzmühle, Schützenhaus, Wehlache
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Haßloch
Hauptstraße 1
67454 Haßloch
2. Standesamt Haßloch
Hauptstraße 1
67454 Haßloch
3. Bürgerbüro Haßloch
Hauptstraße 1
67454 Haßloch
Gemeinde Haßloch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 32 I in Haßloch betrifft die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit Arztpraxis in der Moltkestraße / Ecke Bahnhofstraße. Dieser Plan wird derzeit öffentlich beteiligt und ist Teil der baurechtlichen Regelungen der Gemeinde Haßloch, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und Festsetzungen zu Art, Maß und Bauweise der baulichen Nutzung enthalten.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.