Haßloch ist ein staatlich anerkannter Fremdenverkehrsort und gemäß Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen. Haßloch ist eine verbandsfreie Gemeinde im Landkreis Bad Dürkheim nahe dem Ballungszentrum Mannheim/Ludwigshafen am Rhein
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Einwohner
20.215 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67454
Vorwahl
06324
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhof, AmSendlingraben, AnderAumühle, Bruchhof, Fohlenhof, Fronmühle, Ganerb, ImStreitert, Jugendhof, Neumühle, Obermühle, Pfalzmühle, Schützenhaus, Wehlache
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Haßloch
Hauptstraße 1
67454 Haßloch
2. Standesamt Haßloch
Hauptstraße 1
67454 Haßloch
3. Bürgerbüro Haßloch
Hauptstraße 1
67454 Haßloch
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 13:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 32 I in Haßloch betrifft die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Mehrfamilienhauses mit Arztpraxis in der Moltkestraße / Ecke Bahnhofstraße. Dieser Plan wird derzeit öffentlich beteiligt und ist Teil der baurechtlichen Regelungen der Gemeinde Haßloch, die aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden und Festsetzungen zu Art, Maß und Bauweise der baulichen Nutzung enthalten.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.