Heinsberg ist die namensgebende Kreisstadt des Kreises Heinsberg, dem westlichsten Kreis Deutschlands, und liegt im Regierungsbezirk Köln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52525
Vorwahlen
02452, 02453
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boverath, Donselen, Dorath, Erpen, Eschweiler, Grebben, Haag, Hlhoven, Klosterhof, Kranzes, Oberlieck, Schafhausen, Schleiden, Trompes, Vongelaak, Boverath, Donselen, Dorath, Erpen, Eschweiler, Grebben, Haag, Hülhoven, Klosterhof, Kranzes, Oberlieck, Schafhausen, Schleiden, Trompes, Vongelaak
Adressen:
1. Stadt Heinsberg, Rathausplatz 1, 52525 Heinsberg
2. Kreis Heinsberg, Am Stadtpark 10, 52525 Heinsberg
3. Agentur für Arbeit Heinsberg, Kaiserstraße 30, 52525 Heinsberg
Gemeinde Heinsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Heinsberg plant die Entwicklung eines neuen Wohngebiets an der Sittarder Straße, westlich des Stadtzentrums, auf einer Fläche von etwa 4,8 Hektar. Dieses Gebiet soll nachhaltig und familienfreundlich gestaltet werden, mit Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und einer geplanten Kindertagesstätte. Die Erschließung erfolgt über die Sittarder Straße und die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur wird im Zuge der Bauarbeiten realisiert.
Ein weiteres neues Wohngebiet entsteht an der Geilenkirchener Straße, wo auf elf Baugrundstücken freistehende Einfamilienhäuser und zwei Doppelhaushälften gebaut werden. Dieses Gebiet wird als verkehrsberuhigter Bereich konzipiert, mit integrierten Stellplätzen, Straßenbäumen und Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung.
Zusätzlich läuft der Prozess der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Heinsberg, der die Anpassung an aktuelle Erfordernisse wie Klima- und demografischen Wandel sowie die Bedeutung erneuerbarer Energien berücksichtigt. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über die Planungen zu informieren und aktiv einzubringen.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf