Heinsberg ist die namensgebende Kreisstadt des Kreises Heinsberg, dem westlichsten Kreis Deutschlands, und liegt im Regierungsbezirk Köln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52525
Vorwahlen
02452, 02453
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boverath, Donselen, Dorath, Erpen, Eschweiler, Grebben, Haag, Hlhoven, Klosterhof, Kranzes, Oberlieck, Schafhausen, Schleiden, Trompes, Vongelaak, Boverath, Donselen, Dorath, Erpen, Eschweiler, Grebben, Haag, Hülhoven, Klosterhof, Kranzes, Oberlieck, Schafhausen, Schleiden, Trompes, Vongelaak
Adressen:
1. Stadt Heinsberg, Rathausplatz 1, 52525 Heinsberg
2. Kreis Heinsberg, Am Stadtpark 10, 52525 Heinsberg
3. Agentur für Arbeit Heinsberg, Kaiserstraße 30, 52525 Heinsberg
Gemeinde Heinsberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Heinsberg plant die Entwicklung eines neuen Wohngebiets an der Sittarder Straße, westlich des Stadtzentrums, auf einer Fläche von etwa 4,8 Hektar. Dieses Gebiet soll nachhaltig und familienfreundlich gestaltet werden, mit Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und einer geplanten Kindertagesstätte. Die Erschließung erfolgt über die Sittarder Straße und die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur wird im Zuge der Bauarbeiten realisiert.
Ein weiteres neues Wohngebiet entsteht an der Geilenkirchener Straße, wo auf elf Baugrundstücken freistehende Einfamilienhäuser und zwei Doppelhaushälften gebaut werden. Dieses Gebiet wird als verkehrsberuhigter Bereich konzipiert, mit integrierten Stellplätzen, Straßenbäumen und Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung.
Zusätzlich läuft der Prozess der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Heinsberg, der die Anpassung an aktuelle Erfordernisse wie Klima- und demografischen Wandel sowie die Bedeutung erneuerbarer Energien berücksichtigt. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über die Planungen zu informieren und aktiv einzubringen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.