Heinsberg ist die namensgebende Kreisstadt des Kreises Heinsberg, dem westlichsten Kreis Deutschlands, und liegt im Regierungsbezirk Köln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
42.888 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52525
Vorwahlen
02452, 02453
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Boverath, Donselen, Dorath, Erpen, Eschweiler, Grebben, Haag, Hlhoven, Klosterhof, Kranzes, Oberlieck, Schafhausen, Schleiden, Trompes, Vongelaak, Boverath, Donselen, Dorath, Erpen, Eschweiler, Grebben, Haag, Hülhoven, Klosterhof, Kranzes, Oberlieck, Schafhausen, Schleiden, Trompes, Vongelaak
Adressen:
1. Stadt Heinsberg, Rathausplatz 1, 52525 Heinsberg
2. Kreis Heinsberg, Am Stadtpark 10, 52525 Heinsberg
3. Agentur für Arbeit Heinsberg, Kaiserstraße 30, 52525 Heinsberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
13:30 - 15:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Heinsberg plant die Entwicklung eines neuen Wohngebiets an der Sittarder Straße, westlich des Stadtzentrums, auf einer Fläche von etwa 4,8 Hektar. Dieses Gebiet soll nachhaltig und familienfreundlich gestaltet werden, mit Einfamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und einer geplanten Kindertagesstätte. Die Erschließung erfolgt über die Sittarder Straße und die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur wird im Zuge der Bauarbeiten realisiert.
Ein weiteres neues Wohngebiet entsteht an der Geilenkirchener Straße, wo auf elf Baugrundstücken freistehende Einfamilienhäuser und zwei Doppelhaushälften gebaut werden. Dieses Gebiet wird als verkehrsberuhigter Bereich konzipiert, mit integrierten Stellplätzen, Straßenbäumen und Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung.
Zusätzlich läuft der Prozess der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Heinsberg, der die Anpassung an aktuelle Erfordernisse wie Klima- und demografischen Wandel sowie die Bedeutung erneuerbarer Energien berücksichtigt. Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über die Planungen zu informieren und aktiv einzubringen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.