Helmbrechts ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Hof.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
8368 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95233
Vorwahl
09252
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Absang, Almbranz, Edlendorf, Gösmes, Gnthersdorf, Hopfenmhle, Jägersruh, Neubhl, Unterweißenbach, Zimmermhle, Absang, Almbranz, Edlendorf, Gösmes, Günthersdorf, Hopfenmühle, Jägersruh, Neubühl, Unterweißenbach, Zimmermühle
Adressen:
1. Stadt Helmbrechts
Marktplatz 1
95233 Helmbrechts
2. Landratsamt Hof
Ludwigstraße 20
95028 Hof
3. Finanzamt Hof
Bismarckstraße 14
95028 Hof
Gemeinde Helmbrechts – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Sondergebiet Solarpark Enchenreuth ist am 31. Juli 2024 in Kraft getreten.
In der jüngsten Stadtratssitzung vom 25. April 2024 hat sich der Helmbrechtser Stadtrat mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet beschäftigt.
Helmbrechtser Unternehmen planen zudem neue Hallen, für die drei Bauanträge dem Bauausschuss vorliegen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.