Helmbrechts ist eine Stadt im oberfränkischen Landkreis Hof.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Hof
Einwohner
8368 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95233
Vorwahl
09252
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Absang, Almbranz, Edlendorf, Gösmes, Gnthersdorf, Hopfenmhle, Jägersruh, Neubhl, Unterweißenbach, Zimmermhle, Absang, Almbranz, Edlendorf, Gösmes, Günthersdorf, Hopfenmühle, Jägersruh, Neubühl, Unterweißenbach, Zimmermühle
Adressen:
1. Stadt Helmbrechts
Marktplatz 1
95233 Helmbrechts
2. Landratsamt Hof
Ludwigstraße 20
95028 Hof
3. Finanzamt Hof
Bismarckstraße 14
95028 Hof
Gemeinde Helmbrechts – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan für das Sondergebiet Solarpark Enchenreuth ist am 31. Juli 2024 in Kraft getreten.
In der jüngsten Stadtratssitzung vom 25. April 2024 hat sich der Helmbrechtser Stadtrat mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Sondergebiet beschäftigt.
Helmbrechtser Unternehmen planen zudem neue Hallen, für die drei Bauanträge dem Bauausschuss vorliegen.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung