Herdorf ist eine Stadt im Hellertal, nördlich von Daaden im Landkreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz. Sie gehört seit dem 1
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6615 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57562
Vorwahl
02744
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Concordia, Sottersbachtal, Concordia, Sottersbachtal
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herdorf
Hauptstraße 1
57562 Herdorf
2. Bürgeramt Herdorf
Hauptstraße 1
57562 Herdorf
3. Ordnungsamt Herdorf
Hauptstraße 1
57562 Herdorf
Gemeinde Herdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Herdorf hat den Bebauungsplan „San Fernando III“ aufgestellt, um ein neues Industriegebiet am südöstlichen Ortsrand zu entwickeln. Dieses Gebiet ist die einzige große, für gewerbliche Entwicklung geeignete Fläche in Herdorf, da seit Jahren keine neuen gewerblichen Bauflächen mehr zur Verfügung standen. Der Plan umfasst die Erschließung durch eine neue Erschließungsstraße und schützt gleichzeitig bestehende Grünflächen. Der Stadtrat Herdorf fasste den Aufstellungsbeschluss am 24.05.2016, und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 15.08.2016 bis 14.09.2016 statt. Der Bebauungsplan wurde im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt, um den zukünftigen Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen zu decken.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.