Herdorf ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und gemäß der Landesplanung als Grundzentrum ausgewiesen. Juli 2014 der Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf an, deren größte Kommune sie mit rund 7.000 Einwohnern ist
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Landkreis
Einwohner
6615 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
57562
Vorwahl
02744
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Concordia, Sottersbachtal, Concordia, Sottersbachtal
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herdorf
Hauptstraße 1
57562 Herdorf
2. Bürgeramt Herdorf
Hauptstraße 1
57562 Herdorf
3. Ordnungsamt Herdorf
Hauptstraße 1
57562 Herdorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 16:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Herdorf hat den Bebauungsplan „San Fernando III“ aufgestellt, um ein neues Industriegebiet am südöstlichen Ortsrand zu entwickeln. Dieses Gebiet ist die einzige große, für gewerbliche Entwicklung geeignete Fläche in Herdorf, da seit Jahren keine neuen gewerblichen Bauflächen mehr zur Verfügung standen. Der Plan umfasst die Erschließung durch eine neue Erschließungsstraße und schützt gleichzeitig bestehende Grünflächen. Der Stadtrat Herdorf fasste den Aufstellungsbeschluss am 24.05.2016, und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand vom 15.08.2016 bis 14.09.2016 statt. Der Bebauungsplan wurde im Parallelverfahren mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt, um den zukünftigen Bedarf an Industrie- und Gewerbeflächen zu decken.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.