Herzberg am Harz ist eine Stadt im Landkreis Göttingen in Südniedersachsen (Deutschland), die am Südrand des Oberharzes liegt.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
12.723 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
37412, 37434
Vorwahlen
05521, 05585
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Herzberg am Harz
Markt 1
37412 Herzberg am Harz
2. Ordnungsamt Herzberg am Harz
Markt 1
37412 Herzberg am Harz
3. Einwohnermeldeamt Herzberg am Harz
Markt 1
37412 Herzberg am Harz
Gemeinde Herzberg am Harz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Herzberg am Harz hat in seiner Sitzung vom 22.11.2023 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 051 "Auf der Heide-Nord" und den Bebauungsplan Nr. 077 "Hottenberg Süd-West" beschlossen.
- Bebauungsplan Nr. 051 "Auf der Heide-Nord" zielt auf die Erweiterungsmöglichkeiten für ein Unternehmen im Industrie- und Gewerbegebiet "Aue", um die Standortbedingungen zu sichern und die Wirtschaftsstruktur zu stärken. Der überarbeitete Entwurf liegt vom 22.01.2024 bis 22.02.2024 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
- Bebauungsplan Nr. 077 "Hottenberg Süd-West" dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit bis zu 70 MWp. Die Planung umfasst eine landwirtschaftliche Nutzfläche von etwa 65,73 ha zwischen der Ortschaft Scharzfeld und der Stadt Herzberg am Harz. Die öffentliche Auslegung findet ebenfalls vom 22.01.2024 bis 22.02.2024 statt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.