Heusweiler ist eine saarländische Gemeinde im Regionalverband Saarbrücken und Hauptort des oberen Köllertals.
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
17.998 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66265
Vorwahl
06806
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Berschweiler, Bietschied, Dilsburg, Hirtel, Rittershof, Berschweiler, Bietschied, Dilsburg, Hirtel, Rittershof
Adressen:
1. Gemeinde Heusweiler
Am Markt 1
66265 Heusweiler
2. Ordnungsamt Heusweiler
Am Markt 1
66265 Heusweiler
3. Bürgeramt Heusweiler
Am Markt 1
66265 Heusweiler
Gemeinde Heusweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ beschlossen. Dieser Plan sieht die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Hundedressurplatz und Autobahn sowie Langenfelder Hof im Ortsteil Obersalbach-Kurhof vor. Die Anlage wird von der Next2Sun Projekt GmbH in Kooperation mit Dipl. Ing. Achim Saar geplant und umfasst neuartige, senkrecht aufgeständerte bifaciale Solarmodule, die es ermöglichen, zwischen den Modulreihen weiterhin Landwirtschaft zu betreiben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von ca. 10,4 ha und wurde im Zeitraum vom 24.07.2024 bis 28.08.2024 zur öffentlichen Einsicht ausgelegt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.