Heusweiler ist eine saarländische Gemeinde im Regionalverband Saarbrücken und Hauptort des oberen Köllertals.
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
17.998 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66265
Vorwahl
06806
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Berschweiler, Bietschied, Dilsburg, Hirtel, Rittershof, Berschweiler, Bietschied, Dilsburg, Hirtel, Rittershof
Adressen:
1. Gemeinde Heusweiler
Am Markt 1
66265 Heusweiler
2. Ordnungsamt Heusweiler
Am Markt 1
66265 Heusweiler
3. Bürgeramt Heusweiler
Am Markt 1
66265 Heusweiler
Gemeinde Heusweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ beschlossen. Dieser Plan sieht die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Hundedressurplatz und Autobahn sowie Langenfelder Hof im Ortsteil Obersalbach-Kurhof vor. Die Anlage wird von der Next2Sun Projekt GmbH in Kooperation mit Dipl. Ing. Achim Saar geplant und umfasst neuartige, senkrecht aufgeständerte bifaciale Solarmodule, die es ermöglichen, zwischen den Modulreihen weiterhin Landwirtschaft zu betreiben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von ca. 10,4 ha und wurde im Zeitraum vom 24.07.2024 bis 28.08.2024 zur öffentlichen Einsicht ausgelegt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.