Heusweiler ist eine saarländische Gemeinde im Regionalverband Saarbrücken und Hauptort des oberen Köllertals.
Bundesland
Landkreis
Regionalverband Saarbrücken
Einwohner
17.998 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66265
Vorwahl
06806
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Berschweiler, Bietschied, Dilsburg, Hirtel, Rittershof, Berschweiler, Bietschied, Dilsburg, Hirtel, Rittershof
Adressen:
1. Gemeinde Heusweiler
Am Markt 1
66265 Heusweiler
2. Ordnungsamt Heusweiler
Am Markt 1
66265 Heusweiler
3. Bürgeramt Heusweiler
Am Markt 1
66265 Heusweiler
Gemeinde Heusweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Heusweiler hat die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Agri-Solarpark Obersalbach-Kurhof – Hirtel“ beschlossen. Dieser Plan sieht die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Hundedressurplatz und Autobahn sowie Langenfelder Hof im Ortsteil Obersalbach-Kurhof vor. Die Anlage wird von der Next2Sun Projekt GmbH in Kooperation mit Dipl. Ing. Achim Saar geplant und umfasst neuartige, senkrecht aufgeständerte bifaciale Solarmodule, die es ermöglichen, zwischen den Modulreihen weiterhin Landwirtschaft zu betreiben. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Gesamtfläche von ca. 10,4 ha und wurde im Zeitraum vom 24.07.2024 bis 28.08.2024 zur öffentlichen Einsicht ausgelegt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.