Die Große Kreisstadt Hohenstein-Ernstthal liegt im Osten des Landkreises Zwickau
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.142 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09337
Vorwahl
03723
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohenstein-Ernstthal
Markt 1
09337 Hohenstein-Ernstthal
2. Bürgeramt Hohenstein-Ernstthal
Markt 1
09337 Hohenstein-Ernstthal
3. Ordnungsamt Hohenstein-Ernstthal
Markt 1
09337 Hohenstein-Ernstthal
Gemeinde Hohenstein-Ernstthal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hohenstein-Ernstthal gibt es keine spezifischen neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in den bereitgestellten Quellen. Die Quellen beziehen sich hauptsächlich auf Bebauungspläne in Eibenstock und Neukirchen, nicht in Hohenstein-Ernstthal.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.