Hungen ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Gießen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.765 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35410
Vorwahl
06402
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadtverwaltung Hungen
Am Markt 1
35410 Hungen
Bürgeramt Hungen
Am Markt 1
35410 Hungen
Ordnungsamt Hungen
Am Markt 1
35410 Hungen
Gemeinde Hungen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Änderung des Bebauungsplans 1/05 „Das Grassee“ vom 04.10.2023 gebilligt und beschlossen.
- Bebauungsplan Nr. 1.37 „Müllerweg-Stockwiesen“ in der Kernstadt Hungen.
- Bebauungsplan Am Schellenberg, Nonnenroth, ist in Kraft getreten.
- Bebauungsplan Kleinrotfeld.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.