Hünfelden ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
9717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65597
Vorwahlen
06438, 06431
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hünfelden
Hauptstraße 1
65597 Hünfelden
2. Ordnungsamt Hünfelden
Hauptstraße 1
65597 Hünfelden
3. Bürgeramt Hünfelden
Hauptstraße 1
65597 Hünfelden
Gemeinde Hünfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“ in Hünfelden waren vom 10. Juni 2024 bis 12. Juli 2024 öffentlich ausgelegt. Nach dieser Auslegung wurden Änderungen vorgenommen, einschließlich der Anpassung der Baugrenze im Osten, der Änderung der Straßenführung und Erschließung des Plangebietes sowie der Herausnahme der südlich gelegenen Wegeparzelle aus dem Geltungsbereich.
Der geänderte Entwurf liegt erneut vom 29. November 2024 bis 13. Dezember 2024 bei der Gemeindeverwaltung Hünfelden zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs abgegeben werden, und die Auslegungsdauer ist auf zwei Wochen festgelegt.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.