Hünfelden ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen.
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
9717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65597
Vorwahlen
06438, 06431
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hünfelden
Hauptstraße 1
65597 Hünfelden
2. Ordnungsamt Hünfelden
Hauptstraße 1
65597 Hünfelden
3. Bürgeramt Hünfelden
Hauptstraße 1
65597 Hünfelden
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“ in Hünfelden waren vom 10. Juni 2024 bis 12. Juli 2024 öffentlich ausgelegt. Nach dieser Auslegung wurden Änderungen vorgenommen, einschließlich der Anpassung der Baugrenze im Osten, der Änderung der Straßenführung und Erschließung des Plangebietes sowie der Herausnahme der südlich gelegenen Wegeparzelle aus dem Geltungsbereich.
Der geänderte Entwurf liegt erneut vom 29. November 2024 bis 13. Dezember 2024 bei der Gemeindeverwaltung Hünfelden zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs abgegeben werden, und die Auslegungsdauer ist auf zwei Wochen festgelegt.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung