Hünfelden ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Limburg-Weilburg in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Limburg-Weilburg
Einwohner
9717 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65597
Vorwahlen
06438, 06431
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hünfelden
Hauptstraße 1
65597 Hünfelden
2. Ordnungsamt Hünfelden
Hauptstraße 1
65597 Hünfelden
3. Bürgeramt Hünfelden
Hauptstraße 1
65597 Hünfelden
Gemeinde Hünfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Feuerwehr und Rettungswache“ in Hünfelden waren vom 10. Juni 2024 bis 12. Juli 2024 öffentlich ausgelegt. Nach dieser Auslegung wurden Änderungen vorgenommen, einschließlich der Anpassung der Baugrenze im Osten, der Änderung der Straßenführung und Erschließung des Plangebietes sowie der Herausnahme der südlich gelegenen Wegeparzelle aus dem Geltungsbereich.
Der geänderte Entwurf liegt erneut vom 29. November 2024 bis 13. Dezember 2024 bei der Gemeindeverwaltung Hünfelden zur Einsichtnahme aus. Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Entwurfs abgegeben werden, und die Auslegungsdauer ist auf zwei Wochen festgelegt.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.