Jockgrim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7470 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76751
Vorwahl
07271
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Jockgrim, Hauptstraße 1, 76751 Jockgrim
2. Ordnungsamt Jockgrim, Hauptstraße 1, 76751 Jockgrim
3. Bürgeramt Jockgrim, Hauptstraße 1, 76751 Jockgrim
Gemeinde Jockgrim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Jockgrim betreffenSeveral aktuelle Projekte:
- Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Frühlingstraße West“ wurde am 11.07.2024 beschlossen, und die Entwurfsunterlagen liegen vom 27.01.2025 bis 25.02.2025 zur öffentlichen Einsicht aus.
- Eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „Frühlingstraße West“ ist am 11.07.2024 in Kraft getreten.
- Die 1. Änderung der Ersten Ergänzung zum Teilbebauungsplan Ziegelberg wurde am 16.05.2024 beschlossen, und eine entsprechende Veränderungssperre ist in Kraft getreten.
- Die 2. Änderung der Ersten Ergänzung zum Teilbebauungsplan Ziegelberg liegt vom 27. Januar 2025 bis 25. Februar 2025 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aus.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.