Jockgrim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7470 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76751
Vorwahl
07271
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Jockgrim, Hauptstraße 1, 76751 Jockgrim
2. Ordnungsamt Jockgrim, Hauptstraße 1, 76751 Jockgrim
3. Bürgeramt Jockgrim, Hauptstraße 1, 76751 Jockgrim
Gemeinde Jockgrim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Jockgrim betreffenSeveral aktuelle Projekte:
- Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Frühlingstraße West“ wurde am 11.07.2024 beschlossen, und die Entwurfsunterlagen liegen vom 27.01.2025 bis 25.02.2025 zur öffentlichen Einsicht aus.
- Eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „Frühlingstraße West“ ist am 11.07.2024 in Kraft getreten.
- Die 1. Änderung der Ersten Ergänzung zum Teilbebauungsplan Ziegelberg wurde am 16.05.2024 beschlossen, und eine entsprechende Veränderungssperre ist in Kraft getreten.
- Die 2. Änderung der Ersten Ergänzung zum Teilbebauungsplan Ziegelberg liegt vom 27. Januar 2025 bis 25. Februar 2025 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aus.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.