Jockgrim ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Germersheim in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7470 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76751
Vorwahl
07271
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Jockgrim, Hauptstraße 1, 76751 Jockgrim
2. Ordnungsamt Jockgrim, Hauptstraße 1, 76751 Jockgrim
3. Bürgeramt Jockgrim, Hauptstraße 1, 76751 Jockgrim
Gemeinde Jockgrim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Jockgrim betreffenSeveral aktuelle Projekte:
- Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Frühlingstraße West“ wurde am 11.07.2024 beschlossen, und die Entwurfsunterlagen liegen vom 27.01.2025 bis 25.02.2025 zur öffentlichen Einsicht aus.
- Eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „Frühlingstraße West“ ist am 11.07.2024 in Kraft getreten.
- Die 1. Änderung der Ersten Ergänzung zum Teilbebauungsplan Ziegelberg wurde am 16.05.2024 beschlossen, und eine entsprechende Veränderungssperre ist in Kraft getreten.
- Die 2. Änderung der Ersten Ergänzung zum Teilbebauungsplan Ziegelberg liegt vom 27. Januar 2025 bis 25. Februar 2025 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aus.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.