Sie ist Verwaltungssitz der gleichnamigen Verbandsgemeinde, der sie auch angehört
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7470 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76751
Vorwahl
07271
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Jockgrim, Hauptstraße 1, 76751 Jockgrim
2. Ordnungsamt Jockgrim, Hauptstraße 1, 76751 Jockgrim
3. Bürgeramt Jockgrim, Hauptstraße 1, 76751 Jockgrim
Gemeinde Jockgrim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 16:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Jockgrim betreffenSeveral aktuelle Projekte:
- Die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans „Frühlingstraße West“ wurde am 11.07.2024 beschlossen, und die Entwurfsunterlagen liegen vom 27.01.2025 bis 25.02.2025 zur öffentlichen Einsicht aus.
- Eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans „Frühlingstraße West“ ist am 11.07.2024 in Kraft getreten.
- Die 1. Änderung der Ersten Ergänzung zum Teilbebauungsplan Ziegelberg wurde am 16.05.2024 beschlossen, und eine entsprechende Veränderungssperre ist in Kraft getreten.
- Die 2. Änderung der Ersten Ergänzung zum Teilbebauungsplan Ziegelberg liegt vom 27. Januar 2025 bis 25. Februar 2025 zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit aus.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.