Die Gemeinde gehört zum Kreis Lippe im Regierungsbezirk Detmold (Ostwestfalen-Lippe) und hat rund 15.000 Einwohner. Der größte Ortsteil Hohenhausen liegt am Tal der Kalle im Lipper Bergland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
13.223 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32689
Vorwahl
05264
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kalletal
Hauptstraße 1
32689 Kalletal
2. Bürgeramt Kalletal
Hauptstraße 1
32689 Kalletal
3. Ordnungsamt Kalletal
Hauptstraße 1
32689 Kalletal
Gemeinde Kalletal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Informationen zum Bebauungsplan in Kalletal in den bereitgestellten Quellen. Die Quelle bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 82 in Rinteln, nicht in Kalletal.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.