Der größte Ortsteil Hohenhausen liegt am Tal der Kalle im Lipper Bergland. Kalletal [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈkʰalətʰaːl] ist eine Gemeinde im Nordosten Nordrhein-Westfalens
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
13.223 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32689
Vorwahl
05264
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kalletal
Hauptstraße 1
32689 Kalletal
2. Bürgeramt Kalletal
Hauptstraße 1
32689 Kalletal
3. Ordnungsamt Kalletal
Hauptstraße 1
32689 Kalletal
Gemeinde Kalletal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Informationen zum Bebauungsplan in Kalletal in den bereitgestellten Quellen. Die Quelle bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 82 in Rinteln, nicht in Kalletal.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.