Die Gemeinde gehört zum Kreis Lippe im Regierungsbezirk Detmold (Ostwestfalen-Lippe) und hat rund 15.000 Einwohner. Der größte Ortsteil Hohenhausen liegt am Tal der Kalle im Lipper Bergland
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
13.223 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32689
Vorwahl
05264
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kalletal
Hauptstraße 1
32689 Kalletal
2. Bürgeramt Kalletal
Hauptstraße 1
32689 Kalletal
3. Ordnungsamt Kalletal
Hauptstraße 1
32689 Kalletal
Gemeinde Kalletal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen Informationen zum Bebauungsplan in Kalletal in den bereitgestellten Quellen. Die Quelle bezieht sich auf den Bebauungsplan Nr. 82 in Rinteln, nicht in Kalletal.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.