Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kandern

Kandern (alemannisch Chander oder auch Chandre) ist eine Kleinstadt im Landkreis Lörrach in Baden-Württemberg.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Einwohner
8348 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79400
Vorwahl
07626
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BadRiedlingen, BadRiedlingen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kandern
Hauptstraße 1
79400 Kandern

2. Ordnungsamt Kandern
Hauptstraße 1
79400 Kandern

3. Finanzamt Lörrach (für Kandern zuständig)
Kaiserstraße 3
79539 Lörrach
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat Kandern hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit dem Thema des Flächennutzungsplans beschäftigt. Bis die Fortschreibung des Flächennutzungsplans in Kraft tritt, wird es noch einige Zeit dauern, die nächste Offenlage ist für den Herbst geplant.

- Das 4,2 Hektar große Tonwerke-Kandern-Areal muss in der aktuellen Bedarfsplanung berücksichtigt werden.
- 2,34 ha gemischter Baufläche „Auf der Höhe“ inklusive einer Grünfläche zwischen Weiher und Bebauung.
- 0,4 ha Erweiterungsfläche für die August-Macke-Schule auf der „Staig“.
- 1,13 ha Gewerbefläche samt Pufferstreifen zur bestehenden Wohnbebauung im „Flühweg“.
- Das Wohngebiet „Bruckmatt“ soll um 0,7 ha wachsen.
- 0,14 ha gemischte Baufläche in der Ortsmitte und 0,28 ha Wohnbaufläche im „Adolfengarten“ werden beibehalten.
- 0,93 ha Wohnbaufläche mit Grünfläche im „Brühl“.
- 0,6 ha für Wohnbau „Im Gässli/Dorfblick“ und 0,5 ha im „Unteren Letten“ fallen weg.
- 0,17 ha Gewerbefläche in der „Au“ und daran angrenzende Flächen als Gemeinflächen.
- 1,74 ha Wohnbaufläche in „Ettingen/ Beyersgärten“ bleiben trotz des dortigen Streuobstbestandes.
- 2,1 ha Wohnbaufläche „Tieracker“ in einer schmaleren Variante beibehalten.
- Zwei ha Gewerbefläche im „Nollen“ und 0,28 ha für Wohnbau in Egerten-Hagmatt beibehalten.
- Die 2 ha Gewerbefläche „Wolfacker“ entfällt, da sie im Regionalen Grünzug liegt.

FAQ

Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?

Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:

  • GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
  • GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden

Zur überbauten Fläche zählen:

  • Gebäude
  • Garagen und überdachte Stellplätze
  • Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder

Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.