Karben ist eine Stadt im hessischen Wetteraukreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
22.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61184
Vorwahlen
06039, 06034
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dögelmhle, Dögelmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Karben
Hauptstraße 1
61184 Karben
2. Bürgeramt Karben
Hauptstraße 1
61184 Karben
3. Ordnungsamt Karben
Hauptstraße 1
61184 Karben
Gemeinde Karben – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Karben plantSeveral neue Bebauungsprojekte:
- Das Baugebiet **Brunnenquartier** in der Innenstadt, das auf einer etwa acht Hektar großen Fläche entstehen soll, um den Lückenschluss zwischen den Wohngebieten Am Taunusbrunnen und Neue Mitte zu schaffen. Es wird bezahlbarer Wohnraum, eine Kindertagesstätte und umfangreiche Grünflächen umfassen.
- Der Bebauungsplan **Nr. 231 "Kindergarten, Grundschule und Wohnen Am Hang"** ist derzeit in der Offenlage (23.09.2024 - 01.11.2024).
- Der Bebauungsplan **Nr. 249 "Bikepark Okarben"** ist ebenfalls in der Offenlage (23.09.2024 - 01.11.2024).
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung