Karben ist eine Stadt im hessischen Wetteraukreis
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Wetteraukreis
Einwohner
22.843 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
61184
Vorwahlen
06039, 06034
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Dögelmhle, Dögelmühle
Adressen:
1. Stadtverwaltung Karben
Hauptstraße 1
61184 Karben
2. Bürgeramt Karben
Hauptstraße 1
61184 Karben
3. Ordnungsamt Karben
Hauptstraße 1
61184 Karben
Gemeinde Karben – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Karben plantSeveral neue Bebauungsprojekte:
- Das Baugebiet **Brunnenquartier** in der Innenstadt, das auf einer etwa acht Hektar großen Fläche entstehen soll, um den Lückenschluss zwischen den Wohngebieten Am Taunusbrunnen und Neue Mitte zu schaffen. Es wird bezahlbarer Wohnraum, eine Kindertagesstätte und umfangreiche Grünflächen umfassen.
- Der Bebauungsplan **Nr. 231 "Kindergarten, Grundschule und Wohnen Am Hang"** ist derzeit in der Offenlage (23.09.2024 - 01.11.2024).
- Der Bebauungsplan **Nr. 249 "Bikepark Okarben"** ist ebenfalls in der Offenlage (23.09.2024 - 01.11.2024).
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.