Karsdorf (bis 1936/37 Carsdorf) ist eine Gemeinde im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
1394 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06638
Vorwahl
034461
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Karsdorf
Hauptstraße 1
06193 Karsdorf
2. Ordnungsamt Karsdorf
Hauptstraße 5
06193 Karsdorf
3. Bürgerbüro Karsdorf
Dorfstraße 10
06193 Karsdorf
Gemeinde Karsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Einfacher Bebauungsplan nach § 13 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften „Nachverdichtung Karlsdorf I“ und „Nachverdichtung Neuthard I“ sind in Kraft getreten.
- Bebauungsplanverfahren „Spiegelwiesen, 1. Änderung“ und „Verlängerte Bahnhofstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Altengerechtes Wohnen an der Schönbornstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Bebauungsplan „Untere Allmend - Nachverdichtung Breithauptstraße/Sophienstraße, 1. Änderung“ ist in Kraft getreten.
- Bebauungsplanverfahren „Nachverdichtung Karlsdorf I“ und „Nachverdichtung Neuthard I“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Aufstellung des Bebauungsplans „Kohlfahrtswiesen West“ mit frühzeitiger Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.