Karsdorf (bis 1936/37 Carsdorf) ist eine Gemeinde im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
1394 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06638
Vorwahl
034461
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Karsdorf
Hauptstraße 1
06193 Karsdorf
2. Ordnungsamt Karsdorf
Hauptstraße 5
06193 Karsdorf
3. Bürgerbüro Karsdorf
Dorfstraße 10
06193 Karsdorf
Gemeinde Karsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Einfacher Bebauungsplan nach § 13 BauGB mit örtlichen Bauvorschriften „Nachverdichtung Karlsdorf I“ und „Nachverdichtung Neuthard I“ sind in Kraft getreten.
- Bebauungsplanverfahren „Spiegelwiesen, 1. Änderung“ und „Verlängerte Bahnhofstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Altengerechtes Wohnen an der Schönbornstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
- Bebauungsplan „Untere Allmend - Nachverdichtung Breithauptstraße/Sophienstraße, 1. Änderung“ ist in Kraft getreten.
- Bebauungsplanverfahren „Nachverdichtung Karlsdorf I“ und „Nachverdichtung Neuthard I“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Aufstellung des Bebauungsplans „Kohlfahrtswiesen West“ mit frühzeitiger Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.