Kelsterbach ist eine Stadt im hessischen Kreis Groß-Gerau mit 16.565 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017)
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
17.013 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
65451                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
06107                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Kelsterbach, Rathausstraße 1, 65451 Kelsterbach  
2. Bürgeramt Kelsterbach, Rathausstraße 1, 65451 Kelsterbach  
3. Ordnungsamt Kelsterbach, Rathausstraße 1, 65451 Kelsterbach  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kelsterbach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:30 - 12:00
 
                                - Dienstag: 08:30 - 12:00
 
                                - Mittwoch: 08:30 - 12:00
 
                                - Donnerstag: 08:30 - 12:00
 
                                - Freitag: 08:30 - 12:00
 
                                - Samstag: Geschlossen
 
                                - Sonntag: Geschlossen
 
                            
                         
                        
                            Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kelsterbach betreffen vor allem die Änderungen und Neuplanungen verschiedener Gebiete.
- Der Bebauungsplan "Länger Weg III" 2. Änderung wurde behandelt, mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit vom 05.08.2019 bis 06.09.2019. Es gab Stellungnahmen zu Themen wie der Vernichtung von Grünflächen, Lärmbelästigung und Nachbarschaftskonflikten.
- Weitere aktuelle Pläne umfassen den Bebauungsplan für das ehemalige Ticona-Gelände (2017), den Gewerbegebiet Taubengrund (2018), und den Bebauungsplan für die Wohnbauflächen Rüsselsheimer Straße (2. Änderung 2020).
- Es gibt auch Pläne zur Steuerung von Einzelhandel und von Spielhallen und Wettbüros in der Stadt Kelsterbach, die in den letzten Jahren aktualisiert wurden.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
 - Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
 - Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
 
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
 
                             
                         
                        
                            Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
                            
                                Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
 - Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
 - Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
 - Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
 
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.