Kelsterbach ist eine Stadt im hessischen Kreis Groß-Gerau mit 16.565 Einwohnern (Stand 31. Dezember 2017)
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
17.013 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65451
Vorwahl
06107
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kelsterbach, Rathausstraße 1, 65451 Kelsterbach
2. Bürgeramt Kelsterbach, Rathausstraße 1, 65451 Kelsterbach
3. Ordnungsamt Kelsterbach, Rathausstraße 1, 65451 Kelsterbach
Gemeinde Kelsterbach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kelsterbach betreffen vor allem die Änderungen und Neuplanungen verschiedener Gebiete.
- Der Bebauungsplan "Länger Weg III" 2. Änderung wurde behandelt, mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit vom 05.08.2019 bis 06.09.2019. Es gab Stellungnahmen zu Themen wie der Vernichtung von Grünflächen, Lärmbelästigung und Nachbarschaftskonflikten.
- Weitere aktuelle Pläne umfassen den Bebauungsplan für das ehemalige Ticona-Gelände (2017), den Gewerbegebiet Taubengrund (2018), und den Bebauungsplan für die Wohnbauflächen Rüsselsheimer Straße (2. Änderung 2020).
- Es gibt auch Pläne zur Steuerung von Einzelhandel und von Spielhallen und Wettbüros in der Stadt Kelsterbach, die in den letzten Jahren aktualisiert wurden.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.