Die Stadt Kempen liegt am Niederrhein im Westen Nordrhein-Westfalens und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
34.562 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47906
Vorwahlen
02152, 02151, 02845
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brehm, Eicken, Floitgraf, Hochbrck, Kamperlings, Kempen, Mhlenbruch, Schmalbroich, Stahe, Theberath, Brehm, Eicken, Floitgraf, Hochbrück, Kamperlings, Mühlenbruch, Schmalbroich, Stahe, Theberath
Adressen:
Stadt Kempen
Hochstraße 4
47906 Kempen
Kreispolizeibehörde Viersen
Bahnstraße 4
41747 Viersen
Jobcenter Kreis Viersen
Hochstraße 4
47906 Kempen
Gemeinde Kempen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kempen betreffen vor allem spezifische Änderungen und Neuentwicklungen in den bestehenden Plänen.
- In Korschenbroich, einem benachbarten Gebiet, wurde der Bebauungsplan Nr. 20/1 „Auf den Kempen“ im Januar 2021 in seiner 6. Änderung beschleunigt umgesetzt, um eine Innenverdichtung und die Bebauung mit einem Einfamilienhaus zu ermöglichen.
- In Kempen selbst gibt es keine spezifischen neuen Nachrichten zu Bebauungsplänen, aber es ist bekannt, dass Bebauungspläne regelmäßig überprüft und angepasst werden, sobald es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Die Pläne sind online im Geo-Portal Niederrhein einzusehen und können im Stadtplanungsamt eingesehen werden.
- Eine separate Entwicklung in Kempen betrifft den Neubau des Von-Broichhausen-Stifts, der jedoch nicht direkt mit den Bebauungsplänen, sondern mit spezifischen Bauprojekten zu tun hat. Der Neubau soll Anfang 2025 beginnen und im Laufe des Jahres 2026 fertiggestellt werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.