Die Stadt Kempen liegt am Niederrhein im Westen Nordrhein-Westfalens und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
34.562 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47906
Vorwahlen
02152, 02151, 02845
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brehm, Eicken, Floitgraf, Hochbrck, Kamperlings, Kempen, Mhlenbruch, Schmalbroich, Stahe, Theberath, Brehm, Eicken, Floitgraf, Hochbrück, Kamperlings, Mühlenbruch, Schmalbroich, Stahe, Theberath
Adressen:
Stadt Kempen
Hochstraße 4
47906 Kempen
Kreispolizeibehörde Viersen
Bahnstraße 4
41747 Viersen
Jobcenter Kreis Viersen
Hochstraße 4
47906 Kempen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kempen betreffen vor allem spezifische Änderungen und Neuentwicklungen in den bestehenden Plänen.
- In Korschenbroich, einem benachbarten Gebiet, wurde der Bebauungsplan Nr. 20/1 „Auf den Kempen“ im Januar 2021 in seiner 6. Änderung beschleunigt umgesetzt, um eine Innenverdichtung und die Bebauung mit einem Einfamilienhaus zu ermöglichen.
- In Kempen selbst gibt es keine spezifischen neuen Nachrichten zu Bebauungsplänen, aber es ist bekannt, dass Bebauungspläne regelmäßig überprüft und angepasst werden, sobald es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Die Pläne sind online im Geo-Portal Niederrhein einzusehen und können im Stadtplanungsamt eingesehen werden.
- Eine separate Entwicklung in Kempen betrifft den Neubau des Von-Broichhausen-Stifts, der jedoch nicht direkt mit den Bebauungsplänen, sondern mit spezifischen Bauprojekten zu tun hat. Der Neubau soll Anfang 2025 beginnen und im Laufe des Jahres 2026 fertiggestellt werden.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.