Die Stadt Kempen liegt am Niederrhein im Westen Nordrhein-Westfalens und ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Viersen im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
34.562 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47906
Vorwahlen
02152, 02151, 02845
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brehm, Eicken, Floitgraf, Hochbrck, Kamperlings, Kempen, Mhlenbruch, Schmalbroich, Stahe, Theberath, Brehm, Eicken, Floitgraf, Hochbrück, Kamperlings, Mühlenbruch, Schmalbroich, Stahe, Theberath
Adressen:
Stadt Kempen
Hochstraße 4
47906 Kempen
Kreispolizeibehörde Viersen
Bahnstraße 4
41747 Viersen
Jobcenter Kreis Viersen
Hochstraße 4
47906 Kempen
Gemeinde Kempen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kempen betreffen vor allem spezifische Änderungen und Neuentwicklungen in den bestehenden Plänen.
- In Korschenbroich, einem benachbarten Gebiet, wurde der Bebauungsplan Nr. 20/1 „Auf den Kempen“ im Januar 2021 in seiner 6. Änderung beschleunigt umgesetzt, um eine Innenverdichtung und die Bebauung mit einem Einfamilienhaus zu ermöglichen.
- In Kempen selbst gibt es keine spezifischen neuen Nachrichten zu Bebauungsplänen, aber es ist bekannt, dass Bebauungspläne regelmäßig überprüft und angepasst werden, sobald es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Die Pläne sind online im Geo-Portal Niederrhein einzusehen und können im Stadtplanungsamt eingesehen werden.
- Eine separate Entwicklung in Kempen betrifft den Neubau des Von-Broichhausen-Stifts, der jedoch nicht direkt mit den Bebauungsplänen, sondern mit spezifischen Bauprojekten zu tun hat. Der Neubau soll Anfang 2025 beginnen und im Laufe des Jahres 2026 fertiggestellt werden.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.