Kesseling ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Ahrweiler                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
604 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
53506                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
02647                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Fronrath, Herschbach, Niederheckenbach, Oberheckenbach, Watzel, Weidenbach, Fronrath, Herschbach, Niederheckenbach, Oberheckenbach, Watzel, Weidenbach                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Kesseling  
   Hauptstraße 1  
   53520 Kesseling  
2. Verbandsgemeinde Altenahr  
   Kirchplatz 1  
   53505 Altenahr  
3. Landkreis Ahrweiler  
   Wilhelmstraße 24  
   53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Kesseling – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
 
                         
                        
                            Was ist ein Bebauungsplan?
                            
                                Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.