Kesseling ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Ahrweiler in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Ahrweiler
Einwohner
604 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53506
Vorwahl
02647
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Fronrath, Herschbach, Niederheckenbach, Oberheckenbach, Watzel, Weidenbach, Fronrath, Herschbach, Niederheckenbach, Oberheckenbach, Watzel, Weidenbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kesseling
Hauptstraße 1
53520 Kesseling
2. Verbandsgemeinde Altenahr
Kirchplatz 1
53505 Altenahr
3. Landkreis Ahrweiler
Wilhelmstraße 24
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Gemeinde Kesseling – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.