Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kirchberg

Kirchberg, die Stadt der sieben Hügel, ist eine Kleinstadt im Süden des Landkreises Zwickau am Westrand des Erzgebirges
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Einwohner
8317 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
08107
Vorwahlen
037602 (außer Stangengrün)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghof, Boderding, Buch, Diembot, Dörrmenz, Dösingerried, Dornhof, Ebertsried, Edmertsee, Eichenau, Eichhof, Epping, Eulenburg, Fichtenbach, Furthmhle, Gern, Gfradert, HammerhäuserMhle, Haselham, Hauzenberg, Hirzing, Höllmannsried, Holzmhle, Hornberg, Käsermhl, Kafferding, Kleinloitzenried, Lapperding, Lendsiedel, Lindach, Maierhof, Mistlau, Mitterbichl, Mittermhl, Neuhof, Obernaglbach, Oberndorf, Obertorhöfe, ™tzing, Ottenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kirchberg, Hauptstraße 1, 74653 Kirchberg
2. Ordnungsamt Kirchberg, Rathausplatz 2, 74653 Kirchberg
3. Bürgeramt Kirchberg, Bahnhofstraße 5, 74653 Kirchberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Kirchberg an der Iller gibt es zahlreiche Bebauungspläne und Änderungen, jedoch keine spezifischen neuesten Nachrichten in den bereitgestellten Quellen. Hier einige aktuelle Aspekte:

- In Gründau wurde der Bebauungsplan 1. Vereinfachte Änderung "Unter dem Kirchberg" am 08.11.2021 beschlossen und am 13.11.2021 ortsüblich bekannt gemacht.

- In Kirchberg in Tirol trat der Bebauungsplan im Bereich Gaisbergweg 6 zwischen dem 27.01.2025 und 11.02.2025 in Kraft.

- In Kirchberg an der Murr und Jülich sind verschiedene Bebauungspläne und Satzungen verfügbar, aber keine spezifisch neuen Nachrichten erwähnt.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.