Kirchheimbolanden ist eine Stadt im Südosten von Rheinland-Pfalz und zugleich Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden sowie Kreisstadt des Donnersbergkreises
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
7893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67292
Vorwahl
06352
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ambach, Brunnenberg, Ebert, Edenbornerhof, Gutleutbachermhle, Kohlhtte, Neuhof, Rothenkircherhof, Schillerhain, Ziegelhtte, Ambach, Brunnenberg, Ebert, Edenbornerhof, Gutleutbachermühle, Gutleutbacherziegelhütte, Kohlhütte, Neuhof, Rothenkircherhof, Schillerhain, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheimbolanden
Am Markt 1
67281 Kirchheimbolanden
2. Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Am Schloß 1
67292 Kirchheimbolanden
3. Finanzamt Kirchheimbolanden
Bahnhofstraße 2
67281 Kirchheimbolanden
Gemeinde Kirchheimbolanden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kirchheimbolanden gibt esSeveral aktuelle Entwicklungen und Dokumente zu Bebauungsplänen:
- Es gibt den Bebauungsplan Auf dem Wingert - Änderung 2 und den Bebauungsplan Morschheimer Straße - Ost, die auf der Stadtwebsite verfügbar sind.
- Im Neubaugebiet „Im Schlüssel“ gibt es einen Bebauungsplan und eine Teiländerung 1, die spezifische Details zu den Bauplätzen und den baulichen Festsetzungen enthalten.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.