Kirchheimbolanden ist eine Stadt im Südosten von Rheinland-Pfalz und zugleich Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden sowie Kreisstadt des Donnersbergkreises
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
7893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67292
Vorwahl
06352
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ambach, Brunnenberg, Ebert, Edenbornerhof, Gutleutbachermhle, Kohlhtte, Neuhof, Rothenkircherhof, Schillerhain, Ziegelhtte, Ambach, Brunnenberg, Ebert, Edenbornerhof, Gutleutbachermühle, Gutleutbacherziegelhütte, Kohlhütte, Neuhof, Rothenkircherhof, Schillerhain, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheimbolanden
Am Markt 1
67281 Kirchheimbolanden
2. Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Am Schloß 1
67292 Kirchheimbolanden
3. Finanzamt Kirchheimbolanden
Bahnhofstraße 2
67281 Kirchheimbolanden
Gemeinde Kirchheimbolanden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kirchheimbolanden gibt esSeveral aktuelle Entwicklungen und Dokumente zu Bebauungsplänen:
- Es gibt den Bebauungsplan Auf dem Wingert - Änderung 2 und den Bebauungsplan Morschheimer Straße - Ost, die auf der Stadtwebsite verfügbar sind.
- Im Neubaugebiet „Im Schlüssel“ gibt es einen Bebauungsplan und eine Teiländerung 1, die spezifische Details zu den Bauplätzen und den baulichen Festsetzungen enthalten.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.