Kirchheimbolanden ist eine Stadt im Südosten von Rheinland-Pfalz und zugleich Verwaltungssitz der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden sowie Kreisstadt des Donnersbergkreises
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
7893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67292
Vorwahl
06352
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Ambach, Brunnenberg, Ebert, Edenbornerhof, Gutleutbachermhle, Kohlhtte, Neuhof, Rothenkircherhof, Schillerhain, Ziegelhtte, Ambach, Brunnenberg, Ebert, Edenbornerhof, Gutleutbachermühle, Gutleutbacherziegelhütte, Kohlhütte, Neuhof, Rothenkircherhof, Schillerhain, Ziegelhütte
Adressen:
1. Stadtverwaltung Kirchheimbolanden
Am Markt 1
67281 Kirchheimbolanden
2. Kreisverwaltung Donnersbergkreis
Am Schloß 1
67292 Kirchheimbolanden
3. Finanzamt Kirchheimbolanden
Bahnhofstraße 2
67281 Kirchheimbolanden
Gemeinde Kirchheimbolanden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kirchheimbolanden gibt esSeveral aktuelle Entwicklungen und Dokumente zu Bebauungsplänen:
- Es gibt den Bebauungsplan Auf dem Wingert - Änderung 2 und den Bebauungsplan Morschheimer Straße - Ost, die auf der Stadtwebsite verfügbar sind.
- Im Neubaugebiet „Im Schlüssel“ gibt es einen Bebauungsplan und eine Teiländerung 1, die spezifische Details zu den Bauplätzen und den baulichen Festsetzungen enthalten.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.