Klingenthal, bis 2007 Klingenthal/Sa., ist eine Stadt im Südosten des sächsischen Vogtlandkreises
Bundesland
Landkreis
Vogtlandkreis
Einwohner
7853 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
08248, 08267Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
037467, 037465
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Klingenthal
Hauptstraße 1
08248 Klingenthal
2. Finanzamt Aue
Bahnhofstraße 1
08280 Aue
3. Agentur für Arbeit Aue
Bahnhofstraße 2
08280 Aue
Gemeinde Klingenthal – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 11:30
- Dienstag: 08:30 - 11:30
- Mittwoch: 08:30 - 11:30
- Donnerstag: 08:30 - 11:30
- Freitag: 08:30 - 11:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für den Einzelhandelsstandort an der Markneukirchner Straße in Klingenthal sieht die Erweiterung eines bestehenden Einkaufsmarktes und den Neubau eines weiteren Marktes vor. Das Plangebiet umfasst etwa 1,7 ha und liegt in einer städtebaulich integrierten Lage. Die Kosten für die Umsetzung werden von den Bauherren übernommen. Der Plan wurde im beschleunigten Verfahren aufgestellt, da die zulässige Grundfläche unter 20.000 m2 bleibt und keine erheblichen Auswirkungen auf Umweltschutzgüter erwartet werden. Die Maßnahmen dienen der Sicherung und Stärkung der Grundversorgung in Klingenthal und entsprechen den Zielen des Landesentwicklungsplans Sachsen und des Regionalplans Südwestsachsen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.