Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Klötze

Klötze ist eine Stadt im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Altmarkkreis Salzwedel
Einwohner
9680 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
38486
Vorwahlen
03909, 039005 (Kusey, Wenze), 039008 (Dönitz, Jahrstedt, Kunrau, Neuferchau, Steimke), 039085 (Schwiesau)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Klötze
Breite Straße 1
38486 Klötze

2. Einwohnermeldeamt Klötze
Breite Straße 1
38486 Klötze

3. Ordnungsamt Klötze
Breite Straße 1
38486 Klötze
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1/2024 in Immekath, Dönitzer Straße, mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/2022 in Böckwitz, Solarpark Böckwitz, mit ergänzenden Planunterlagen und Beteiligung der Öffentlichkeit.
- 7. Änderung des Flächennutzungsplans Klötze Nr. 7/2023 mit Veröffentlichung des Entwurfs und umfangreichen Stellungnahmen.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8/2023, Solarpark Hasselbusch II Klötze, mit Veröffentlichung des Entwurfs und verschiedenen Stellungnahmen.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/2023 in Kusey, PV-Freiflächenanlage Kusey, mit frühzeitiger Öffentlichkeitsbeteiligung.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10/2023 in Steimke, Photovoltaik-Freiflächenanlage Steimke, mit erneuter Veröffentlichung des Entwurfs und Stellungnahmen.
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 5/2023 in Quarnebeck, PV-Freiflächenanlage Quarnebeck, mit Billigungs-Auslegungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung.

FAQ

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf
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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.