Knopp-Labach ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Südwestpfalz in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Südwestpfalz
Einwohner
406 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66917
Vorwahl
06375
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Kreuzhof, Kreuzhof
Adressen:
1. Gemeinde Knopp-Labach
Hauptstraße 1
66909 Knopp-Labach
2. Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach
Am Alten Rathaus 1
66877 Ramstein-Miesenbach
3. Landkreis Kaiserslautern
Wilhelmstraße 1
67657 Kaiserslautern
Gemeinde Knopp-Labach – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
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- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.