Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kolkwitz

Kolkwitz, niedersorbisch Gołkojce, ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg (Deutschland).
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Spree-Neiße
Einwohner
9297 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
03099
Vorwahlen
0355 (Dahlitz, Hänchen, Klein Gaglow, Kolkwitz, Zahsow), 035603 (Babow), 035604 (Brodtkowitz, Eichow, Glinzig, Kackrow, Krieschow, Kunersdorf, Limberg, Milkersdorf, Papitz, Wiesendorf), 035606 (Gulben)
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kolkwitz
Hauptstraße 1
03099 Kolkwitz

2. Ordnungsamt Kolkwitz
Hauptstraße 1
03099 Kolkwitz

3. Standesamt Kolkwitz
Hauptstraße 1
03099 Kolkwitz
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Kolkwitz hatSeveral Bebauungspläne und Planungsverfahren im Gange:

- Der Bebauungsplan „Wohnbebauung an der Koschendorfer Straße“ wurde im Dezember 2022 beschlossen, um den Ausbau von privaten Wohngrundstücken und deren Erschließungsanlagen zu ermöglichen. Der Entwurf des Bebauungsplans und die zugehörige Begründung sind der Öffentlichkeit zur Beteiligung vorgelegt.

- Für das Gewerbegebiet Krieschow werden der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan fortgeschrieben und geändert, um den Bedürfnissen zukunftsorientierter Gewerbeansiedlungen gerecht zu werden. Dafür erhält die Gemeinde Kolkwitz Fördermittel vom Land Brandenburg in Höhe von 274.000 Euro.

- Im Zusammenhang mit dem ehemaligen Cottbuser Militärflugplatz, der an die Grenze zur Gemeinde Kolkwitz angrenzt, wurde die Planung aufgrund natur- und artenschutzrechtlicher Bedenken angepasst und das Projekt „Lausitz Science Park“ als Technologie- und Innovationspark geplant.

FAQ

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.