Gelegen im breiten Talgrund des Krufter Baches trennt die A 61 den Ort von der Nachbargemeinde Kruft. Mehrere namhafte Unternehmen der Baustoffindustrie sind hier ansässig
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
713 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56630
Vorwahl
02632
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Korbsmhle, Korbsmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kretz
Hauptstraße 1
56736 Kretz
2. Ordnungsamt Kretz
Kirchstraße 5
56736 Kretz
3. Bauamt Kretz
Bahnhofstraße 10
56736 Kretz
Gemeinde Kretz – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 15:30
- Dienstag: 08:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:30 - 15:30
- Donnerstag: 08:30 - 15:30
- Freitag: 08:30 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kretzschau wurde der Bebauungsplan Nr. 5 für das Wohngebiet am Kretzschauer See aufgestellt, um eine Neuordnung der städtebaulichen Entwicklung vorzunehmen. Dieser Plan, beschlossen im Januar 2013, zielt auf die Entwicklung eines attraktiven Wohngebietes an günstiger Lage am See ab, um den Bedarf an Wohnbaustandorten in der Gemeinde zu decken. Der Plan basiert auf den Gesetzen wie dem Baugesetzbuch und der Baunutzungsverordnung und berücksichtigt die Infrastruktur und Umweltaspekte.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.