Kreuzau liegt im Erholungsgebiet Rureifel und ist mit etwa 18.000 Einwohnern in gut 7.000 Haushalten die drittgrößte Gemeinde im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
17.463 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52372
Vorwahlen
02422, 02427, 02421
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Niederdrove, Schneidhausen, Niederdrove, Schneidhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kreuzau
Hauptstraße 1
52372 Kreuzau
2. Bürgeramt Kreuzau
Hauptstraße 1
52372 Kreuzau
3. Ordnungsamt Kreuzau
Hauptstraße 1
52372 Kreuzau
Gemeinde Kreuzau – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan E 31 „ALDI-Erweiterung + Drogeriemarkt Kreuzau“ gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gleichzeitig wurde der Aufstellungsbeschluss zur 44. Änderung des Flächenutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau gefasst.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.