Kreuzau liegt im Erholungsgebiet Rureifel und ist mit etwa 18.000 Einwohnern in gut 7.000 Haushalten die drittgrößte Gemeinde im Kreis Düren in Nordrhein-Westfalen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
17.463 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
52372
Vorwahlen
02422, 02427, 02421
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Niederdrove, Schneidhausen, Niederdrove, Schneidhausen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kreuzau
Hauptstraße 1
52372 Kreuzau
2. Bürgeramt Kreuzau
Hauptstraße 1
52372 Kreuzau
3. Ordnungsamt Kreuzau
Hauptstraße 1
52372 Kreuzau
Gemeinde Kreuzau – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 15:30
- Freitag: 07:30 - 15:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 18.04.2023 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan E 31 „ALDI-Erweiterung + Drogeriemarkt Kreuzau“ gefasst. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Gleichzeitig wurde der Aufstellungsbeschluss zur 44. Änderung des Flächenutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau gefasst.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.