Kriftel ist eine Gemeinde im südhessischen Main-Taunus-Kreis und liegt zentral im Rhein-Main-Gebiet zwischen Frankfurt am Main und der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Taunus-Kreis
Einwohner
11.020 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65830
Vorwahl
06192
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel
2. Bürgerbüro Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel
3. Ordnungsamt Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel
Gemeinde Kriftel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 66 „Am Krifteler Wäldchen“ ist am 11. November 2023 rechtskräftig geworden. Das Gebiet umfasst etwa 18 Hektar und wird in einen gewerblichen Bereich im Süden und einen Wohnbereich im Norden unterteilt. Die Flächen im Gewerbebereich sollen frühestens Mitte/Ende 2025 vermarktet werden, nachdem das Umlegungsverfahren abgeschlossen und die Erschließungsanlagen hergestellt sind. Die Wohnbauflächen werden spätestens 2030 vermarktet, sobald der Lärmschutz durch eine Riegelbebauung entlang der S-Bahn-Trasse sichergestellt ist.
Es gab Verzögerungen und Ungewissheiten aufgrund von Abstimmungsgesprächen mit Bauträgern und wegen explodierender Kosten. Zudem muss der mögliche Ausbau der Autobahn A 66 auf vier Spuren berücksichtigt werden, der den Lärmschutz und die Planungen beeinflussen könnte.
Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt über die Hessische Landgesellschaft mbH, und es wird ein Bewerber- und Vergabeverfahren geben, dessen Kriterien von der Gemeinde Kriftel festgelegt werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.