Kriftel ist eine Gemeinde im südhessischen Main-Taunus-Kreis und liegt zentral im Rhein-Main-Gebiet zwischen Frankfurt am Main und der Landeshauptstadt Wiesbaden.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Taunus-Kreis
Einwohner
11.020 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
65830
Vorwahl
06192
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel
2. Bürgerbüro Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel
3. Ordnungsamt Kriftel
Hauptstraße 1
65830 Kriftel
Gemeinde Kriftel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan Nr. 66 „Am Krifteler Wäldchen“ ist am 11. November 2023 rechtskräftig geworden. Das Gebiet umfasst etwa 18 Hektar und wird in einen gewerblichen Bereich im Süden und einen Wohnbereich im Norden unterteilt. Die Flächen im Gewerbebereich sollen frühestens Mitte/Ende 2025 vermarktet werden, nachdem das Umlegungsverfahren abgeschlossen und die Erschließungsanlagen hergestellt sind. Die Wohnbauflächen werden spätestens 2030 vermarktet, sobald der Lärmschutz durch eine Riegelbebauung entlang der S-Bahn-Trasse sichergestellt ist.
Es gab Verzögerungen und Ungewissheiten aufgrund von Abstimmungsgesprächen mit Bauträgern und wegen explodierender Kosten. Zudem muss der mögliche Ausbau der Autobahn A 66 auf vier Spuren berücksichtigt werden, der den Lärmschutz und die Planungen beeinflussen könnte.
Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt über die Hessische Landgesellschaft mbH, und es wird ein Bewerber- und Vergabeverfahren geben, dessen Kriterien von der Gemeinde Kriftel festgelegt werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.