Landau in der Pfalz (im Südpfälzer Dialekt Landaach) ist eine kreisfreie Stadt mit 46.292 Einwohnern (31. Dezember 2017) sowie Verwaltungssitz des Landkreises Südliche Weinstraße im Land Rheinland-Pfalz in Deutschland. Berücksichtigt man nur die Einwohnerzahl, stehen die drei vorderpfälzischen Städte Speyer, Frankenthal und Ludwigshafen am Rhein ebenfalls vor Landau
Bundesland
Einwohner
46.919 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
76829,76857 (Taubensuhl)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06341,06345 (Taubensuhl)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Landau in der Pfalz, Marktstraße 50, 76829 Landau in der Pfalz
2. Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An den Bachwiesen 1, 76829 Landau in der Pfalz
3. Agentur für Arbeit Landau, Am Schießplatz 1, 76829 Landau in der Pfalz
Gemeinde Landau in der Pfalz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neues Baugebiet named "An den Finkenwiesen" in Wollmesheim, Landau in der Pfalz, wurde entwickelt, mit Grundstücken für Einfamilienhäuser, die seit dem 31. Dezember 2023 erschlossen sind. Der Bebauungsplan ist seit dem 25. Oktober 2022 rechtskräftig.
- Die Stadt Landau plant ein 500-Millionen-Euro-Projekt für Geothermie, das eine geothermische Wärmeverteilung und Lithiumgewinnung umfasst. Dazu muss ein Wärmenetz aufgebaut werden, was langfristig bis 2045 geplant ist.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.