Berücksichtigt man nur die Einwohnerzahl, stehen die drei vorderpfälzischen Städte Speyer, Frankenthal und Ludwigshafen am Rhein ebenfalls vor Landau. Landau in der Pfalz (im Südpfälzer Dialekt Landaach) ist eine kreisfreie Stadt mit 46.292 Einwohnern (31. Dezember 2017) sowie Verwaltungssitz des Landkreises Südliche Weinstraße im Land Rheinland-Pfalz in Deutschland
Bundesland
Einwohner
46.919 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
76829,76857 (Taubensuhl)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
06341,06345 (Taubensuhl)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Landau in der Pfalz, Marktstraße 50, 76829 Landau in der Pfalz
2. Kreisverwaltung Südliche Weinstraße, An den Bachwiesen 1, 76829 Landau in der Pfalz
3. Agentur für Arbeit Landau, Am Schießplatz 1, 76829 Landau in der Pfalz
Gemeinde Landau in der Pfalz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Ein neues Baugebiet named "An den Finkenwiesen" in Wollmesheim, Landau in der Pfalz, wurde entwickelt, mit Grundstücken für Einfamilienhäuser, die seit dem 31. Dezember 2023 erschlossen sind. Der Bebauungsplan ist seit dem 25. Oktober 2022 rechtskräftig.
- Die Stadt Landau plant ein 500-Millionen-Euro-Projekt für Geothermie, das eine geothermische Wärmeverteilung und Lithiumgewinnung umfasst. Dazu muss ein Wärmenetz aufgebaut werden, was langfristig bis 2045 geplant ist.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.