Lathen ist eine Gemeinde im Landkreis Emsland, Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
6902 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49762
Vorwahl
05933
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenohre, Dthe, Frackel, Hilter, Husen, Kathen, Kathen-Frackel, Melstrup, Rupennest, Schwartenberg,Gut, Ströhn, Wahn, Altenohre, Düthe, Frackel, Hilter, Husen, Kathen, Kathen-Frackel, Melstrup, Rupennest, Ströhn, Wahn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lathen
Hauptstraße 1
49762 Lathen
2. Einwohnermeldeamt Lathen
Hauptstraße 1
49762 Lathen
3. Ordnungsamt Lathen
Hauptstraße 1
49762 Lathen
Gemeinde Lathen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Lathen hat am 14.12.2023 den Bebauungsplan Nr. 76 „Zwischen Große Straße und Bahnhofstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ist mit dieser Bekanntmachung in Kraft getreten.
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.