Lathen ist eine Gemeinde im Landkreis Emsland, Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
6902 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49762
Vorwahl
05933
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenohre, Dthe, Frackel, Hilter, Husen, Kathen, Kathen-Frackel, Melstrup, Rupennest, Schwartenberg,Gut, Ströhn, Wahn, Altenohre, Düthe, Frackel, Hilter, Husen, Kathen, Kathen-Frackel, Melstrup, Rupennest, Ströhn, Wahn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lathen
Hauptstraße 1
49762 Lathen
2. Einwohnermeldeamt Lathen
Hauptstraße 1
49762 Lathen
3. Ordnungsamt Lathen
Hauptstraße 1
49762 Lathen
Gemeinde Lathen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Lathen hat am 14.12.2023 den Bebauungsplan Nr. 76 „Zwischen Große Straße und Bahnhofstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ist mit dieser Bekanntmachung in Kraft getreten.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.