Lathen ist eine Gemeinde im Landkreis Emsland, Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
6902 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49762
Vorwahl
05933
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenohre, Dthe, Frackel, Hilter, Husen, Kathen, Kathen-Frackel, Melstrup, Rupennest, Schwartenberg,Gut, Ströhn, Wahn, Altenohre, Düthe, Frackel, Hilter, Husen, Kathen, Kathen-Frackel, Melstrup, Rupennest, Ströhn, Wahn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lathen
Hauptstraße 1
49762 Lathen
2. Einwohnermeldeamt Lathen
Hauptstraße 1
49762 Lathen
3. Ordnungsamt Lathen
Hauptstraße 1
49762 Lathen
Gemeinde Lathen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Lathen hat am 14.12.2023 den Bebauungsplan Nr. 76 „Zwischen Große Straße und Bahnhofstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ist mit dieser Bekanntmachung in Kraft getreten.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.