Lathen ist eine Gemeinde im Landkreis Emsland, Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Emsland
Einwohner
6902 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49762
Vorwahl
05933
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenohre, Dthe, Frackel, Hilter, Husen, Kathen, Kathen-Frackel, Melstrup, Rupennest, Schwartenberg,Gut, Ströhn, Wahn, Altenohre, Düthe, Frackel, Hilter, Husen, Kathen, Kathen-Frackel, Melstrup, Rupennest, Ströhn, Wahn
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lathen
Hauptstraße 1
49762 Lathen
2. Einwohnermeldeamt Lathen
Hauptstraße 1
49762 Lathen
3. Ordnungsamt Lathen
Hauptstraße 1
49762 Lathen
Gemeinde Lathen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Lathen hat am 14.12.2023 den Bebauungsplan Nr. 76 „Zwischen Große Straße und Bahnhofstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ist mit dieser Bekanntmachung in Kraft getreten.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.