Bebauungsplan und Flächennutzungsplan Lauf an der Pegnitz

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Sie beauftragen hiermit die Firma InterTimer GmbH einen Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan für Sie bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu bestellen bzw im Internet für Sie zu recherchieren.
Die Gebühr wird Ihnen per Lastschriftgebühr nach Auftragseingang vom Bankkonto abgebucht. bebauungsplan24.de ist keine staatliche Behördenseite, sondern ein Service der Firma InterTimer GmbH. Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc) steht in im Bauplan, Lageplan oder falls kein B-Plan vorliegt im Flächennutzungsplan.

Bebauungsplan beantragen 

Sie besitzen eine Immobilie und möchten diese optimal nutzen? Dann sollten Sie unbedingt einen Bebauungsplan für Ihr Grundstück anfordern! Mit einem Bebauungsplan erhalten Sie klare Vorgaben und Regelungen, welche Art von Bebauung auf Ihrem Grundstück erlaubt ist. Dadurch können Sie sicherstellen, dass Ihre Immobilie optimal genutzt wird und Sie das volle Potenzial ausschöpfen.
Ein Bebauungsplan gibt Ihnen auch Sicherheit, da er verbindliche Vorgaben für die Bebauung Ihres Grundstücks enthält. So können Sie sicher sein, dass Sie keine rechtlichen Probleme bekommen und Ihre Immobilie in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften nutzen.
Ein weiterer Vorteil eines Bebauungsplans ist, dass er Ihnen ermöglicht, Ihre Immobilie zukunftssicher zu gestalten. Sie können beispielsweise bereits bei der Planung auf erneuerbare Energien setzen oder barrierefreie Wohnungen einplanen. So sind Sie für kommende Entwicklungen bestens gerüstet und können Ihre Immobilie langfristig nutzen.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Bebauungsplan für Ihre Immobilie unverzichtbar ist, wenn Sie das volle Potenzial ausschöpfen und zukunftssicher planen möchten. Fordern Sie noch heute einen Bebauungsplan an und nutzen Sie Ihre Immobilie optimal!

Was steht in einem Bebauungsplan?

All die Daten erhalten Sie aus dem Bebauungsplan bzw. Flächennutzungsplan 

  • Die Art der baulichen Nutzung eines Grundstückes:
    Wohngebiet - Mischgebiet oder Gewerbegebiet

  • Die Grundflächenzahl GRZ
    Wie viel der Grundfläche darf bebaut werden?
    Eine GRZ von 0,3 würde zum Beispiel bedeuten, dass nicht mehr als 30 Prozent der Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.

  • Die Geschossflächenzahl (GFZ).
    Wie groß darf das Haus werden?
    Bei einer GFZ von 0,7 darf insbesondere die Fläche aller Vollgeschosse 70 % der Grundstücksfläche nicht übersteigen. Bei einer Grundstücksfläche von vierhundert Quadratmetern wären das zweihundertsiebzig Quadratmeter.

  • Offene oder geschlossene Bauweise?
    Bei der geschlossenen Bauweise müssen sich zum Beispiel die Seitenwände des Gebäudes berühren.

  • Linien und Grenzen.
    Ist bereits eine Baulinie vorhanden, muss das Gebäude auf dieser Linie errichtet werden.

  • Die Anzahl der Vollgeschosse und die maximale Gebäudehöhe

  • Dachspezifikationen, Dachneigungen.

  • Zu den weiteren Vorschriften gehören
    Bepflanzungsvorschriften, Informationen über die Lage von Parkplätzen, Spielplätzen, Grünflächen, bebaubaren Flächen, die Lage von Versorgungsmasten und Mülltonnen. 

    Und viele weitere Vorschriften und Bestimmungen.

Warum benötige ich einen Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan ist wichtiger Bestandteil Ihrer Unterlagen zum Grundstück.

Aber nicht nur für das eigene Grundstück, sondern auch als Information zu den umgebenden Grundstücken kann ein Bebauungsplan von Interesse sein. So können Sie sich beispielsweise vergewissern, ob der schöne Ausblick aus Ihrem Schlafzimmer auch in Zukunft erhalten bleiben wird, oder ob schon in naher Zukunft mit dem Bau eines Gewerbegebietes gerechnet werden muss. Oder falls Sie sich an eine Immobilie interessieren, können Sie einen Bebauungsplan anfordern.

bebauungsplan

 

Was ist der Unterschied zwischen einem einfachen bzw. qualifizierten Bebauungsplan und einem Flächennutzungsplan?

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten von Bebauungsplänen

Ob es sich bei einem Grundstück um Bauland handelt (Baugebiet), und welche Bauvorgaben sie beachten müssen (Geschossflächenzahl, etc) steht im Bebauungsplan.

Es muss nicht für alle Grundstücke einer Gemeinde ein Bebauungsplan vorliegen. In diesem Falle erhalten Sie alternativ einen Auszug aus dem Flächennutzungsplan.

Bebauungsplan
 
Lauf an der Pegnitz (amtlich Lauf a.d.Pegnitz) ist die Kreisstadt des mittelfränkischen Landkreises Nürnberger Land und zählt etwa 28.000 Einwohner
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Nürnberger Land
Einwohner
26.387 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
91207
Vorwahlen
09123, 09126
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 16:00 Dienstag: 08:00 - 16:00 Mittwoch: 08:00 - 16:00 Donnerstag: 08:00 - 16:00 Freitag: 08:00 - 14:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.

FAQ

Wie entsteht ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde oder Stadt erstellt. Zunächst wird eine Planungskommission gebildet, die aus Vertretern der Verwaltung, Politik und Bürgern besteht. Diese Kommission erarbeitet einen Entwurf für den Bebauungsplan, der dann öffentlich ausgelegt wird. In dieser Zeit können Bürger und Interessengruppen ihre Anregungen und Bedenken äußern. Die Planungskommission prüft diese Einwände und entscheidet, ob sie in den Plan aufgenommen werden können. Anschließend wird der Bebauungsplan vom Gemeinderat oder Stadtrat beschlossen und veröffentlicht. Der Bebauungsplan ist dann rechtsverbindlich und regelt die zulässige Nutzung und Bebauung des betreffenden Gebiets.

Wer darf den Flächennutzungsplan einsehen?

Jeder Bürger hat das Recht, den Flächennutzungsplan einzusehen. Dies ist in der Regel in den Rathäusern der Gemeinden möglich. Auch im Internet sind viele Flächennutzungspläne einsehbar.