Lauta (sorbisch Łuty) ist eine Kleinstadt im Norden des sächsischen Landkreises Bautzen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
8142 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
02991
Vorwahl
035722
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Lauta
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lauta
Hauptstraße 1
02991 Lauta
2. Bürgeramt Lauta
Markt 1
02991 Lauta
3. Ordnungsamt Lauta
Hauptstraße 1
02991 Lauta
Gemeinde Lauta – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Samstag:
- Sonntag:
Der Stadtrat der Stadt Lauta beschloss die Abwägung der Stellungnahmen zum 1. Entwurf des Bebauungsplanes „Gartenstadt Erika 2030+“ und billigte den 2. Entwurf in der Fassung vom 22.05.2024. Die Planunterlagen werden im Zeitraum vom 08.07.2024 bis 08.08.2024 offengelegt. Der Bebauungsplan soll eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sicherstellen und den Bedarf an erschlossenen Bauflächen decken.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.