Lichtenau ist eine Gemeinde im Landkreis Mittelsachsen (Sachsen).
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
7114 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
09244
Vorwahlen
037206, 037208
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Ballmannshof, Blheim, Burghof, Erlenmhle, Fischbach, Gotzendorf, Gotzenmhle, Herpersdorf, Iggenhausen, Immeldorf, Lichtenheim, Malmersdorf, Schönthal, Steinbhl, Sudheim, Ulm, Wattenbach, Ballmannshof, Bülheim, Burghof, Erlenmühle, Fischbach, Gotzendorf, Gotzenmühle, Herpersdorf, Iggenhausen, Immeldorf, Lichtenheim, Malmersdorf, Schönthal, Steinbühl, Sudheim, Ulm, Wattenbach
Adressen:
1. Stadt Lichtenau, Rathausplatz 1, 33014 Lichtenau
2. Bürgeramt Lichtenau, Bahnhofstraße 10, 33014 Lichtenau
3. Ordnungsamt Lichtenau, Hauptstraße 5, 33014 Lichtenau
Gemeinde Lichtenau – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.